KSD Rechtsanwaltskanzlei
Kristen Sören Dietz

Leistungen/Vergütung

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist grundsätzlich die Bemessung des Honorars des Rechtsanwalts vorgegeben (einzusehen unter www.brak.de – Gebühren). Dabei ist die Höhe des Honorars entweder vom sogenannten Streit- oder Gegenstandswert und/oder von der jeweiligen durch den Rechtsanwalt verrichteten Tätigkeit abhängig.

Ein Mandant kann daher bereits im Vorfeld überlegen, welche Kosten auf ihn zukommen werden, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt, und auch nach Beendigung des Mandats stets überprüfen, ob die abgerechneten Kosten insoweit zutreffend sind und somit die erteilte Kostennote korrekt ist.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Mandatierung ein Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und mir zustande kommt. Auch wenn Sie nicht rechtschutzversichert sein sollten oder einen Kostenerstattungs-anspruch gegenüber Ihrem Gegner haben oder erstreiten, sind grundsätzlich Sie als mein Auftraggeber Kostenschuldner und zum Ausgleich meiner Vergütung verpflichtet.

Anwaltliche Leistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig und bestimmen sich nach der jeweiligen aus-geübten Tätigkeit. Bereits Telefonate, in deren Rahmen eine Auskunft erteilt werden, oder Erstberatungen lösen grundsätzlich einen Gebührenanspruch und somit einen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von der Dauer oder dem Umfang der Leistung aus.

Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber für finanziell schwächere und hilfsbedürftige Menschen unserer Gesellschaft die Möglichkeit vorgesehen, Prozesskostenhilfe oder einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen. Nähere Informationen hierzu können Sie bei den jeweiligen Amtsgerichten in Erfahrung bringen, wo Ihnen gerne weitergeholfen wird.